Gegen die Rassentrennung

Aus der Rede des Eudexas vor dem Senat, am 32.10.1965, in Bezug auf die Eingabe "Zur Aufhebung der Rassentrennungsgesetze":

 

In der Klassik setzte sich unter den Arbaren, die für das Verständnis ihrer südlichen Nachbarn, schon immer eine recht lockere Sexualmoral hatten, zunehmend das System der Horger durch. Während die „Familie“ im eher südlichen Verständnis - Vater, Mutter, Kinder - schon in der Antike keine besondere Bedeutung unter dem Nordvolk besaß und es so etwas wie die Ehe nicht gab, verlor durch die Weitergabe der Kinder an die Horger das, was von „Familiensinn“ noch übrig war, an Bedeutung, beziehungsweise unterlag einem Wandel: Nicht die Abstammung von den Eltern war entscheidend, sondern bei welchem Horger man lebte. Nun gab es auch unter den Arbaren ein seit langem existierendes Inzest-Tabu, welches zunächst auch noch eingehalten wurde, da die Kinder, obwohl der Fürsorge ihres Horgers überantwortet, weiterhin als „Sohn“ oder „Tochter“ ihrer Mutter benannt wurden und die Kinder derselben Mutter nicht miteinander verkehren durften. Im Verständnis der südlichen Völker freilich bereits eine Regelung, die an die reinste Barbarei grenzte und ihr Bild vom „arbarischen Wilden“ noch festigte. Doch mit dem Fortschreiten des neuen Gesellschaftsmodells, verschwand die Sitte, Kindern den Namen ihrer Mutter beizugeben. Das Inzest-Tabu wandelte sich und fortan war es untersagt, dass die „Tiner“ - so die Bezeichnung der „Kinder“ eines Horgers - eines Horgers untereinander sexuell verkehrten. Doch mit den Jahren sorgte dies für eine gewisse Unruhe, vor allem weil sich in den Horger-Hallen immer wieder Techtelmechtel und Liebe einstellten. Nach einigen Jahrzehnten begann das Inzest-Tabu immer weniger Beachtung zu finden und schrumpfte am Ende darauf zusammen, dass ein Horger nicht mit seinen Tinern verkehren durfte.

 

Dies führte zusammen mit der Tatsache, dass die Arbaren einen sehr freizügigen Umgang miteinander pflegen und der in manchen Ländern des Südens als „heilig“ geltende Beischlaf für das arbarische Verständnis eher den Stellenwert eines Zeitvertreibs hatte dazu, dass von einem genetischen Standpunkt aus betrachten, die Arbaren untereinander unglaublich eng verwandt sind und mancherorts nach den Gesetzen manch südlicher Länder, niemand mit dem anderen verkehren dürfte, ohne sich strafbar zu machen.

 

So darf man sich nicht wundern, dass die Arbaren bis weit in unsere Zeit als eigene Rasse verstanden wurden, auch wenn man längst dazu übergangen war, die Menschen anderer Völker als Mitglieder derselben Rasse zu verstehen. Die Trennung in „Menschen“ und „Arbaren“ ist heute noch, auch wenn längst nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechend, bei uns so sehr akzeptiertes, kulturelles Gedankengut, dass man ihnen die Benutzung bestimmter Lokalitäten untersagt, ihnen bestimmte Plätze im öffentlichen Verkehr zuweist oder sie per Gesetz von der Heirat mit „unserem Volk“ abhält, als seien es Tiere oder andere Minderwertige. Und das obwohl sich unsere Völker seit den frühesten Tagen bereits vermischt haben, nicht nur kulturell, sondern auch ganz fleischlich. Können wir, die wir heute Verderbte als Erkrankte in unseren Reihen akzeptieren, wirklich ein ganzes Volk unserer genetischen Brüder ausschließen, nur weil sie von ihren Vorvätern eine andere Gesellschaftsform ererbt haben?